Bauvorhaben und Naturschutz
Eine Checkliste
Start > Inhalt > 1. Allgemeines > 1.1. Flächenbeanspruchung

1.1. Flächenbeanspruchung

Baustellen verändern Flächen permanent oder auch nur temporär. Viele temporäre Eingriffe sind bei sorgfältiger Vorgangsweise umkehrbar.
 
1.1.1. Temporär beanspruchte Standorte sorgfältig auswählen. Besonders sensible Flächen wie Feuchtflächen, Mager- und Trockenstandorte, extensiv bewirtschaftete Flächen oder Wald­ränder schonen. Weniger sensibel sind durch frühere Projekte bereits veränderte oder intensiv genutzte Flächen.
 
1.1.2. Das Baufeld (permanent und temporär beanspruchte Flächen) deutlich markieren (planlich und / oder im Gelände).
 
1.1.3. Besonders sensible Bereiche durch einen stabilen, fest verankerten Zaun vor Be­ein­träch­tigun­gen (zB Befahrung oder Ablagerungen) schützen.
 
1.1.4. Vom Bauvorhaben nicht tangierte Uferstreifen an Gewässern (mindestens 5 m breit) re­du­zie­ren unerwünschte Stoffabschwemmungen aus der Baustelle ins Gewässer.
 
1.1.5. Rodungen außerhalb der Brutzeit der Vögel durchführen. Die Brutzeit liegt – je nach Höhen­lage und Art – etwa zwischen März und August.
 
1.1.6. In Wildeinstandsgebieten auf Rodungen im Winter verzichten.
 
1.1.7. Erhaltenswerte Einzelbäume schützen:
a) Baum abzäunen (Schutzzone = Kronenbreite plus 1,5 m).
b) Keine Baumaterialien unter dem Baum lagern.
c) Baum nicht mit Bodenmaterial anschütten.
d) Bei Grabarbeiten die Wurzeln schonen: händisches Graben, Einsatz von Boden­ab­saug­ver­fahren, Verlegung von Rohren mit Rohrvortriebsverfahren unterhalb des Baums, freigelegte Wurzeln sofort vor Sonne, Wind und Frost schützen (Erstellung eines Wur­zel­vor­hangs).


Weiterführende Informationen
 
Landeshauptstadt Dresden (2002): Schutz von Gehölzen auf Baustellen. Landeshauptstadt Dresden – Umweltamt, Download pdf (195 kb)


Fotos
 
Zäune schützen sensible Standorte vor Beeinträchtigungen. Zum Schutz besonders sensibler Flächen sind fest verankerte Zäune zu empfehlen. Eine klare Abgrenzung des Baufelds schützt angrenzende Lebensräume. Lager- und Manipulationsflächen sind auf wenig sensiblen Standorten einzurichten. Rodungen sind möglichst außerhalb der Brutzeit der Vögel durchzuführen.


© UMG Umweltbüro Grabher | Marktstraße 18d, A-6850 Dornbirn
T +43 (0)5572 40745 | office@umg.at | www.umg.at