Die Unterhaltspflege umfasst alle langfristigen Pflegemaßnahmen, um die Begrünung zu erhalten.
6.3.1.
Mahd von Straßenrändern und Böschungen.
6.3.2.
Rückschnitt von Gehölzen.
6.3.3.
Pflege von Kleingewässern, um ein Verlanden zu verhindern.
6.3.4.
Erhaltung ingenieurbiologischer Elemente.
6.3.5.
Auf Landwirtschaftsflächen entspricht die Unterhaltspflege der standortgerechten Bewirtschaftung durch Mahd oder Beweidung, in Wäldern der forstwirtschaftlichen Nutzung.