7.1.1. | Problemneophyten auf Baustellen vor der Samenreife mähen und das anfallende Pflanzenmaterial sachgerecht entsorgen.
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7.1.2. | Mit invasiven Neophyten belastetes Aushubmaterial gesondert behandeln:
a) | Nicht mit unbelastetem Material vermischen. |
b) | Eine sichere Verwertung auf der Baustelle ist unter folgenden Voraussetzung möglich:
• | Erdmaterial mit Pflanzenteilen des Japanknöterichs: Abtrag des Bodens 1 m bis 5 m tief, Überdeckung des belasteten Bodenmaterials mindestens 6 m. |
• | Erdmaterial mit Pflanzenteilen von Drüsigem Springkraut, Goldruten, Riesenbärenklau: Abtrag des Bodens mindestens 20 cm tief, Überdeckung des belasteten Bodenmaterials mindestens 1 m. |
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c) | Gemähte Pflanzenteile abführen und so entsorgen, dass eine Weiterverbreitung der Neophyten ausgeschlossen ist (Müllverbrennung, Biogasanlage, Kompostierung mit Hygienisierung). |
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7.1.3. | Sicherstellen, dass angeliefertes Boden- und Aushubmaterial frei von invasiven Neophyten ist. |
7.1.4. | Bodendepots mit einheimischen Arten begrünen. |
7.1.5. | Temporäre Rohböden überwachen und regelmäßig auf die Ansiedlung von Neophyten kontrollieren. |
7.1.6. | Baumaschinen und Transportfahrzeuge regelmäßig vor Ort reinigen (zB mit Hochdruckreiniger) und sicherstellen, dass keine Pflanzenteile von Neophyten mit den Geräten verschleppt werden. |
7.1.7. | Besonders problematisch sind invasive Neophyten im Bereich von Gewässern. Sicherstellen, dass weder Samen, Pflanzenteile noch belastetes Erdmaterial in das Wasser gelangen und verdriftet werden. |