Bauvorhaben und Naturschutz
Eine Checkliste
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3.2. Standortgerechte Bodenrekultivierung

3.2.1. Generell: Nicht unbedingt erforderliche Bodenabträge und Bodenumlagerungen vermeiden.
 
3.2.2. Bodenarbeiten (Bodenabtrag, Zwischenlagerung und Herstellung der Re­kul­ti­vier­ungs­schicht) nur bei geeigneter Witterung (keine nassen Böden) durchführen.
 
3.2.3. Den mit Wurzeln und anderen Pflanzenteilen durchsetzten Oberboden (oberste 10 bis 20 cm) getrennt vom Unterboden abtragen und lagern.
a) Bodendepots auf möglichst durchlässigen, verdichtungsunempfindlichen und gut ent­wässerten Standorten anlegen.
b) Oberbodendepots maximal 1,5 m hoch schütten.
c) Unterbodendepots maximal 2,5 m hoch schütten.
d) Bodendepots ohne Befahren trocken und locker schütten.
e) Insbesondere den Oberboden möglichst kurz lagern. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Oberbodendepots bei einer Lagerungsdauer von über einem Monat während der Vege­tationsperiode nach der Schüttung begrünt werden müssen.
 
3.2.4. Bei linearen Baumaßnahmen den Ober- und Unterboden seitlich in Bodenmieten lagern, um längere Transportwege oder Umlagerungen zu vermeiden.
 
3.2.5. Mit Schadstoffen oder Problempflanzen belastetes Bodenmaterial nicht mit unbelastetem Material vermischen.
 
3.2.6. Den abgetragenen Boden möglichst am Ort der Entnahme wieder aufbringen. Eine Aus­nah­me bildet mit Problempflanzen belasteter Oberboden, der oberflächlich nicht wieder aus­ge­bracht werden darf.
 
3.2.7. Zugeführter Oberboden muss frei von unerwünschten Problempflanzen sein.
 
3.2.8. Den getrennt gelagerten Bodenaushub wieder in der ursprünglichen Abfolge und mit an­nähernd gleicher Mächtigkeit einbauen.
 
3.2.9. Frisch geschüttete Böden weisen eine labile Struktur auf und sind daher anfällig für Ver­dich­tungen und Erosion. Die Rekultivierungsschicht deshalb bis zur Entwicklung einer stabilen Vegetationsdecke nicht oder nur wenig und mit leichten Geräten befahren.


Weiterführende Informationen
 
Fachbeirat für Bodenfruchtbarkeit und Bodenschutz – Arbeitsgruppe Bodenrekultivierung (2009): Richtlinien für die sachgerechte Bodenrekultivierung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen. 2. Auflage, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Was­ser­wirt­schaft, Wien, 60 S., Download pdf (3.396 kb)


Fotos
 
Wenn die Bodenverhältnisse nicht geeignet sind, sollten Baumaßnahmen vorübergehend eingestellt werden. Oberboden enthält zahlreiche Samen und Pflanzenteile. Er muss vom Unterboden getrennt abgetragen und gelagert werden. Ober- und Unterboden werden nach Abschluss der Arbeiten in der ursprünglichen Reihenfolge wieder aufgebracht. Oberboden von verunkrauteten Standorten (im Bild Wiesenampfer – Rumex obtusifolius) sollte nicht oberflächlich wieder ausgebracht werden.

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