3.2.1. | Generell: Nicht unbedingt erforderliche Bodenabträge und Bodenumlagerungen vermeiden. |
3.2.2. | Bodenarbeiten (Bodenabtrag, Zwischenlagerung und Herstellung der Rekultivierungsschicht) nur bei geeigneter Witterung (keine nassen Böden) durchführen. |
3.2.3. | Den mit Wurzeln und anderen Pflanzenteilen durchsetzten Oberboden (oberste 10 bis 20 cm) getrennt vom Unterboden abtragen und lagern.
a) | Bodendepots auf möglichst durchlässigen, verdichtungsunempfindlichen und gut entwässerten Standorten anlegen. |
b) | Oberbodendepots maximal 1,5 m hoch schütten. |
c) | Unterbodendepots maximal 2,5 m hoch schütten. |
d) | Bodendepots ohne Befahren trocken und locker schütten. |
e) | Insbesondere den Oberboden möglichst kurz lagern. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Oberbodendepots bei einer Lagerungsdauer von über einem Monat während der Vegetationsperiode nach der Schüttung begrünt werden müssen. |
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3.2.4. | Bei linearen Baumaßnahmen den Ober- und Unterboden seitlich in Bodenmieten lagern, um längere Transportwege oder Umlagerungen zu vermeiden. |
3.2.5. | Mit Schadstoffen oder Problempflanzen belastetes Bodenmaterial nicht mit unbelastetem Material vermischen. |
3.2.6. | Den abgetragenen Boden möglichst am Ort der Entnahme wieder aufbringen. Eine Ausnahme bildet mit Problempflanzen belasteter Oberboden, der oberflächlich nicht wieder ausgebracht werden darf. |
3.2.7. | Zugeführter Oberboden muss frei von unerwünschten Problempflanzen sein. |
3.2.8. | Den getrennt gelagerten Bodenaushub wieder in der ursprünglichen Abfolge und mit annähernd gleicher Mächtigkeit einbauen. |
3.2.9. | Frisch geschüttete Böden weisen eine labile Struktur auf und sind daher anfällig für Verdichtungen und Erosion. Die Rekultivierungsschicht deshalb bis zur Entwicklung einer stabilen Vegetationsdecke nicht oder nur wenig und mit leichten Geräten befahren. |