Generell: Eingriffe in intakte Feuchtgebiete sind möglichst zu vermeiden.
3.3.2.
Baumaßnahmen dürfen zu keiner Entwässerung angrenzender Feuchtstandorte führen:
a)
Wenn nasse Standortverhältnisse durch die Niederschlagswässer bedingt sind (Tagwasserstaue), dürfen die stauenden Bodenschichten nicht durchbrochen werden.
b)
Allenfalls ist eine Abdichtung der Baustelle erforderlich (zB durch Spundwände).
c)
Beim Leitungsbau ist eine anhaltende Drainagewirkung durch die Bautrasse zu vermeiden. Dies kann durch stauende Querriegel erfolgen, etwa durch Lehmpackungen, die in geeigneten Abständen eingebaut werden.