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1.4. Lärm
Lärm zählt zu den Menschen und Tiere am stärksten belastenden Umweltfaktoren.
1.4.1. | Bestehende Lärmhindernisse (zB Dämme, Mauern, Gebäude) gezielt für eine Begrenzung der Schallemissionen nutzen oder Lärmschutzwände erstellen. |
1.4.2. | Lärmarme Maschinen auf dem neusten Stand der Technik verwenden. |
1.4.3. | Lärmende Arbeiten zeitlich koordinieren und zusammenlegen. Wenn es schon laut ist, wirkt eine zusätzliche Lärmquelle oft weniger störend, solange nicht bestimmte Grenzwerte überschritten werden. |
1.4.4. | Lärmintensive Arbeiten außerhalb besonders kritischer Zeiten durchführen. Dies sind – abhängig vom betrachteten Schutzgut – meist Dämmerung und Nacht, auch die Zeit der Jungenaufzucht oder der Winter, wenn die Nahrung für Wildtiere knapp ist. |
=> naturtipps: Lärm und Naturschutz
Fotos
Weiterführende Informationen
BAFU (2006): Baulärm-Richtlinie. Richtlinie über bauliche und betriebliche Massnahmen zur Begrenzung des Baulärms gemäss Artikel 6 der Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 1986. Stand 2011. Umwelt-Vollzug 0606. Bundesamt für Umwelt (BAFU), Bern, 23 S., Download auf www.bafu.admin.ch/publikationen/
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