Bauvorhaben und Naturschutz
Eine Checkliste
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1.4. Lärm

Lärm zählt zu den Menschen und Tiere am stärksten belastenden Umweltfaktoren.
 
1.4.1. Bestehende Lärmhindernisse (zB Dämme, Mauern, Gebäude) gezielt für eine Begrenzung der Schallemissionen nutzen oder Lärmschutzwände erstellen.
 
1.4.2. Lärmarme Maschinen auf dem neusten Stand der Technik verwenden.
 
1.4.3. Lärmende Arbeiten zeitlich koordinieren und zusammenlegen. Wenn es schon laut ist, wirkt eine zusätzliche Lärmquelle oft weniger störend, solange nicht bestimmte Grenzwerte über­schritten werden.
 
1.4.4. Lärmintensive Arbeiten außerhalb besonders kritischer Zeiten durchführen. Dies sind – abhängig vom betrachteten Schutzgut – meist Dämmerung und Nacht, auch die Zeit der Jungenaufzucht oder der Winter, wenn die Nahrung für Wildtiere knapp ist.

=> naturtipps: Lärm und Naturschutz


Fotos
 
Lärmemissionen können Menschen und Tiere belasten.


Weiterführende Informationen
 
BAFU (2006): Baulärm-Richtlinie. Richtlinie über bauliche und betriebliche Massnahmen zur Be­grenz­ung des Baulärms gemäss Artikel 6 der Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 1986. Stand 2011. Umwelt-Vollzug 0606. Bundesamt für Umwelt (BAFU), Bern, 23 S., Download auf www.bafu.admin.ch/publikationen/

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