1.5.1. | Dieselmotoren mit geeigneten Partikelfiltern einsetzen. |
1.5.2. | Benzinmotoren ausschließlich mit schadstoffarmem Gerätebenzin betreiben. |
1.5.3. | Schwefelarme Treib- und Schmierstoffe verwenden. |
1.5.4. | Schadstoffarme LKWs einsetzen. |
1.5.5. | Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen durch die Verwendung lösungsmittelarmer oder -freier Produkte reduzieren. |
1.5.6. | Für Asphaltierungsarbeiten Niedrigtemperatur-Asphalt verwenden. |
1.5.7. | Emissionsarme Sprengstoffe (zB Emulsions-, Slurry- oder Wassergelsprengstoffe) verwenden. |
1.5.8. | Sofern möglich, Maschinen mit Elektroantrieb gegenüber Benzin betriebenen Arbeitsgeräten bevorzugen. |
1.5.9. | Einsatz von Stromaggregaten beschränken. |