1.6.1. | Gewässertrübungen minimieren, dh Nassbaggerungen auf das absolut notwendige Ausmaß beschränken. Arbeiten im Gewässer möglichst im Trockenen durchführen:
a) | Wasser lokal umleiten. |
b) | Eine Wasserhaltung (Abdämmung des Baubereichs vom Fluss) durchführen. |
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1.6.2. | Auf die Laichzeit der Fische Rücksicht nehmen und möglichst außerhalb der Fortpflanzungszeit bauen: Forellen laichen etwa zwischen November und Jänner. Die meisten anderen Fische laichen zwischen März und Juli. August bis Oktober ist für viele Gewässer somit der ökologisch am wenigsten sensibelste Zeitraum. |
1.6.3. | In Gräben mit Vorkommen von Amphibien ist die Periode vor den ersten Frösten am wenigsten sensibel (Oktober, November). |
1.6.4. | Für Gewässerquerungen ausreichend große Rohre verwenden, so dass sich im Rohr eine 20 bis 30 cm starke Substratauflage bilden kann. Die Verrohrung möglichst kurz anlegen (zeitlich und / oder in ihrer Dimension). Dies erhält die Durchgängigkeit für Kleintiere. Nur sehr selten benützte Gewässerquerungen können auch als offene Furt gestaltet werden. |
1.6.5. | Müssen Kleingewässer verfüllt werden, vor Baubeginn Ersatzgewässer im Baustellenumfeld anlegen. Amphibien bzw deren Laich und Larven allenfalls umsetzen. |
1.6.6. | Baumaschinen und Geräte nicht im Abflussquerschnitt von Gewässern abstellen. |
1.6.7. | Es dürfen keine wassergefährdenden Stoffe in Oberflächengewässer oder das Grundwasser gelangen. Maschinen daher auf Dichtheit der Hydraulik- und Kraftstoffleitungen überprüfen. Baugeräte, Maschinen und Baufahrzeuge nicht im Gewässer und im Uferbereich (Böschungsbereich) betanken, warten oder reinigen. |
1.6.8. | Bei Betonierungsarbeiten darf keinesfalls Zementmilch ins Wasser gelangen. |
1.6.8. | Eine standortgerechte Ufervegetation ist für die Gewässerökologie von großer Bedeutung. Ufergehölze sind zu erhalten bzw neu zu entwickeln. |