Bauvorhaben und Naturschutz
Eine Checkliste
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1.6. Gewässerschutz

Gewässerlebewesen reagieren empfindlich auf Eintrag von Fremdstoffen und auf die Auf­wir­be­lung und Verfrachtung von Feinsedimenten, die zu einer Verschlämmung der Bachsohle führen.
 
1.6.1. Gewässertrübungen minimieren, dh Nassbaggerungen auf das absolut notwendige Aus­maß beschränken. Arbeiten im Gewässer möglichst im Trockenen durchführen:
a) Wasser lokal umleiten.
b) Eine Wasserhaltung (Abdämmung des Baubereichs vom Fluss) durchführen.
 
1.6.2. Auf die Laichzeit der Fische Rücksicht nehmen und möglichst außerhalb der Fort­pflan­zungs­zeit bauen: Forellen laichen etwa zwischen November und Jänner. Die meisten anderen Fische laichen zwischen März und Juli. August bis Oktober ist für viele Gewässer somit der ökologisch am wenigsten sensibelste Zeitraum.
 
1.6.3. In Gräben mit Vorkommen von Amphibien ist die Periode vor den ersten Frösten am we­nigs­ten sensibel (Oktober, November).
 
1.6.4. Für Gewässerquerungen ausreichend große Rohre verwenden, so dass sich im Rohr eine 20 bis 30 cm starke Substratauflage bilden kann. Die Verrohrung möglichst kurz anlegen (zeitlich und / oder in ihrer Dimension). Dies erhält die Durchgängigkeit für Kleintiere. Nur sehr selten benützte Gewässerquerungen können auch als offene Furt gestaltet werden.
 
1.6.5. Müssen Kleingewässer verfüllt werden, vor Baubeginn Ersatzgewässer im Baustellenumfeld anlegen. Amphibien bzw deren Laich und Larven allenfalls umsetzen.
 
1.6.6. Baumaschinen und Geräte nicht im Abflussquerschnitt von Gewässern abstellen.
 
1.6.7. Es dürfen keine wassergefährdenden Stoffe in Oberflächengewässer oder das Grund­was­ser gelangen. Maschinen daher auf Dichtheit der Hydraulik- und Kraftstoffleitungen über­prüfen. Baugeräte, Maschinen und Baufahrzeuge nicht im Gewässer und im Uferbereich (Böschungsbereich) betanken, warten oder reinigen.
 
1.6.8. Bei Betonierungsarbeiten darf keinesfalls Zementmilch ins Wasser gelangen.
 
1.6.8. Eine standortgerechte Ufervegetation ist für die Gewässerökologie von großer Bedeutung. Ufergehölze sind zu erhalten bzw neu zu entwickeln.


Weiterführende Informationen
 
Amt der Vorarlberger Landesregierung (2006): Leitfaden zur ökologisch verträglichen Umsetzung von Instandhaltungs- und Pflegemaßnahmen an Gewässern. 2. Auflage., Amt der Vorarlberger Landesregierung – Abteilung Wasserwirtschaft, Bregenz, 43 S., Download pdf (1.763 kb)
 
Amt der Vorarlberger Landesregierung (2006): Merkblatt Allgemeine gewässerschutztechnische Auflagen für den Baustellenbetrieb im Gewässerbereich. Amt der Vorarlberger Landesregierung – Abteilung Wasserwirtschaft, Bregenz


Fotos
 
Durch Nassbaggerungen verursachte Gewässertrübungen sind aus ökologischer Sicht problematisch. Wasserhaltung bei Baumaßnahmen in Fließgewässern. An Gewässern eingesetzte Baumaschinen müssen regelmäßig auf Dichtheit der Hydraulik- und Kraftstoffleitungen überprüft werden.
Permanente und temporäre Gewässerquerungen sind so anzulegen, dass sich natürliches Sohlsubstrat ablagern kann.
Gewässervorrohrungen sind möglichst kurz anzulegen, um die Durchgängigkeit für die Gewässerfauna zu erhalten. Bei Betonierungsarbeiten anfallende Abwässer dürfen keinesfalls in Gewässer gelangen.


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